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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´s
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Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung, jeglicher Art zwischen der Fa. Stone Veranstaltungstechnik, Scheufelleweg 8, 94405 Landau und dem Kunden gelten nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung. Kunden können sowohl Unternehmer als auch privat Personen sein. Private Person ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt (§14 BGB). Die Fa. Stone Veranstaltungstechnik arbeitet grundsätzlich bei jeder Veranstaltung mit zwei Personen.
Angebot
Die Darstellung der Leistung stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Das schriftliche Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Der Kunde erhält immer ein schriftliches Angebot und meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das schriftliche Angebot stellt noch keinen rechtlich bindenden Vertrag dar.
Auftragserteilung
Durch das Unterschreiben und zurücksenden des schriftlichen Angebotes und den allgemeinen Geschäftsbedingungen AGBs bestätigt der Kunde die Erteilung des Auftrages an die Fa. Stone Veranstaltungstechnik und geht einen rechtlich bindenden Vertrag mit der Fa. Stone Veranstaltungstechnik ein. Die Rücksendung der Formulare kann per Antwort auf E-Mail oder per Post erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung per Post werden nicht erstattet.
Auftragsbestätigung
Mit dem Erhalt der darauffolgenden Auftragsbestätigung bestätigt die Fa. Stone Veranstaltungstechnik den Auftrag. Die Buchung ist damit verbindlich abgeschlossen.
Zahlungsbedingungen.
Zahlungen sind wie auf der Rechnung angegeben zu leisten. Ich bietet keine Kredite, Teilzahlungen, Finanzierungen, Schecks oder Bankeinzug an. PayPal Zahlungen werden in einzelnen Fällen akzeptiert. Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG, daher ist kein MwSt. Ausweis möglich.
Kundenkontakt
Besteht von der Kundenanfrage bis 1 Woche vor der Veranstaltung kein persönlicher Kontakt zum Kunden und/oder Veranstalter, egal ob telefonisch, per E-Mail oder via Socialmedia, wie FB-Messanger oder WhatsApp, kann die Fa. Stone Veranstaltungstechnik ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten und die Erbringung der gebuchten Leistungen verweigern.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie die Auftragsbestätigung erhalten. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir Stone Veranstaltungstechnik, Scheufelleweg 8, 94405 Landau a. d. Isar mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können das dafür beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wiederrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Wiederrufs
Die Höhe der Stornogebühren setzen sich wie folgt zusammen. AW = Auftragswert
Innerhalb der geltenden Widerrufsfrist = keine Stornogebühren
Bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn = 25% vom AW
Bis 3 Wochen vor Auftragsbeginn = 50% vom AW
Bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn = 75% vom AW
Bis 1 Woche vor Auftragsbeginn = 100% des AW
Ausfallgarantie
Die Stone Veranstaltungstechnik steht für Zuverlässigkeit und eine professionelle Arbeitsweise. Ich sorge bei Ausfall durch Krankheit oder anderen Gründen für professionellen Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart.
Bühne & DJ Platz
Die Bühne oder der DJ-Platz muss ein Mindestmaß von 4,50 Meter Breite und 2,00 Meter Tiefe haben.
Stromanschlüsse für meine Technik
Um Ausfälle zu vermeiden, benötige ich mindestens eine normale 220V Steckdose. Diese Steckdose sollte in einem eigenen Stromkreis abgesichert sein in dem keine anderen Geräte wie Spülmaschinen, Küchengeräte, Kaffeemaschinen usw. betrieben werden. Bevorzugt wird ein 16A Starkstromanschluss, kann aber auch ein 32A Starkstromanschluss sein, der sich optimalerweise in direkter Nähe des DJ-Platzes befindet. Bitte klären Sie die Anschlüsse mit Ihrer Location ab.
Hauseigene Technik der Location
Damit ich Ihnen eine schöne Störungsfreie Veranstaltung ohne Ausfälle der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, Strom etc.) garantieren kann, sehe ich davon ab hauseigene Technik der Location zu verwenden. Wenn Sie dennoch möchten, dass ich diese verwende, sorgen Sie bitte dafür, dass diese Störungsfrei funktioniert. In diesem Fall muss ein normaler Schuko-Stromanschluss 230V und ein doppel-XLR Anschluss für meine DJ-Technik vorhanden sein. Bitte klären Sie diese Voraussetzungen mit Ihrer Location im Vorfeld ab. In diesem Falle gebe ich keine Garantie für den Störungsfreien Ablauf der Veranstaltung, garantiere aber den professionellen und Sachgemäßen Umgang mit der Hauseigenen Technik der Location. Für evtl. unwissende und unbeabsichtigte, sowie nachträglich erkannte Beschädigungen der Hauseigenen Technik übernehme ich ausdrücklich keine Verantwortung.
Zufahrt und Parkmöglichkeit
Ich benötige am Veranstaltungstag einen direkten Zugang zum Veranstaltungsraum. Zum Entladen meiner Technik brauche ich den direkten und nahen Zugang zur Bühne bzw. DJ-Platz. Bitte sorgen Sie für die freie Zufahrt mit meinem Transportfahrzeug (BMW 3er Touring + Anhänger). Fallen hierfür Parkgebühren an werden diese in Rechnung gestellt.
Veranstaltung in anderen Stockwerken
Findet die Veranstaltung im 1. Oder anderen Stockwerk der Location statt, muss ein geeigneter Aufzug zum Transportieren meiner Technik vorhanden sein. In dieser Zeit kann der Aufzug nicht von anderen Personen benutzt werden. Ist kein Aufzug vorhanden oder dieser nicht benutzbar berechne ich eine Aufwandspauschale von 50,00€
Verpflegung & Caterin für Stone
Sorgen Sie bitte für eine ausreichende Verpflegung. Mindestens eine warme Mahlzeit und ausreichend alkoholfreie Getränke müssen bereitgestellt werden. Die Kosten dafür können nicht von meiner Gage bezahlt werden. Ist eine Verpflegung durch den Veranstalter nicht möglich sorge ich selbst dafür und berechnen Ihnen die Kosten dafür maximal 50€ pro Person.
Übernachtung und Fahrtkosten
Für Veranstaltungen die mehr als 100 Km von meinem Standpunkt Landau a.d.Isar entfernt sind, benötige ich eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzelzimmer mit Frühstück für jeweils zwei Personen. Die Kosten hierfür können nicht von mir übernommen werden und ebenfalls nicht von meiner Gage abgezogen werden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine Übernachtungsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung. Haben Sie nicht die Möglichkeit berechne ich Ihnen die Kosten hierfür gesondert. Bei Veranstaltungen, die bis 100 Km von meinen Firmenstandpunkt 94405 Landau a. d. Isar entfernt sind, ist die Anfahrt kostenlos. Bei Veranstaltungen, die ab 100 Km von meinem Firmenstandpunkt entfernt sind, berechne ich eine Fahrtkostenpauschale.
Auf und Abbau meiner Technik (Licht & Ton und DJ-Technik)
Zum Aufbau meiner Technik benötige ich je nach Materialaufwand ca. 1 - 4 Stunden und für den Abbau nach der Veranstaltung ca. 1 - 2 Stunden. Bitte klären Sie dies im Voraus mit Ihrer Veranstaltungslocation ab. Von unangenehmen Diskussionen mit dem Bewirtungspersonal über die Dauer der Zeit zum Abbauen meiner Technik sehe ich ab, und berechne evtl. anfallende Kosten für die erneute Anreise am Folgetag der Veranstaltung zum Abbau meiner Technik.
Verkauf von Veranstaltungstechnik (Gebraucht & Neu)Die verkaufte Ware ist und bleibt Eigentum der Fa. Stone Veranstaltungstechnik bis zur vollständigen Bezahlung. Ware, die nicht vollständig bezahlt werden kann, muss an die Fa. Stone Veranstaltungstechnik zurückgegeben werden. Im Regelfall wird die bestellte Ware erst nach vollständiger Bezahlung ausgegeben.
Vermietung von Veranstaltungstechnik
Alle vermieteten Geräte sind Eigentum der Fa. Stone Veranstaltungstechnik und dürfen nicht an Dritte weitervermietet werden. Die Stone Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, die vermietete Ware am Veranstaltungsort zu kontrollieren und gegeben falls nicht mehr vorhandene Ware zum Neukaufpreis in Rechnung zu stellen. Alle vermieteten Geräte werden vor Lagerausgang auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft und werden so zurückerwartet. Schäden, die auf Unsachgemäßen Umgang durch ungeschulte Personen zurückzuführen sind, werden in Rechnung gestellt.
Datenschutzgrundverordnung (DGVSO)
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen seiner Veranstaltung Bilder und/oder Videos von der Veranstaltung gemacht werden und für Werbezwecke genutzt und abgespeichert werden dürfen. Auf den Bildern und/oder Videos können teilnehmende Personen der Veranstaltung eindeutig erkennbar sein. Der Kunde ist sich im klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Der Kunde ist sich im Klaren, dass er diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen kann. Die Gültigkeit dieser Einverständniserklärung erlischt automatisch nach der Veranstaltung. Des Weiteren erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Firma Stone Veranstaltungstechnik unsere Kontaktdaten wie Namen, Vornamen, Wohnadressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern zu Zwecken der Kontaktaufnahme und Auftragsabwicklung elektronisch für unbestimmte Zeit speichert. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich für Werbezwecke des Dienstleisters. Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte s. unter5) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personenberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs.1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddatein in (Print Publikationen des/der Veranstalter/s-in sowie auf deren Homepage /Facebook o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des/der Veranstalter/s-in erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art.6 Abs.1 Buchstabe f DSGVO. Die Fotos und/oder Videos werden nicht an Dritte weitergegeben. Zu Zwecken der Werbung werden sie ggf. auf der Homepage des Dienstleisters eingestellt sowie für die Sicoalmedia-Seiten des Dienstleisters verwendet. Fotos- und/oder Videos, welche für Zwecke der Werbetätigkeit des Dienstleisters gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Wiederrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert. Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Einverständniserklärung des Kunden
Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Stone Veranstaltungstechnik. Die Stone Veranstaltungstechnik kann kurzfristig vom Vertrag zurücktreten, wenn einzelne Positionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden können.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Stone Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, ohne dass es einer schriftlichen Vereinbarung bedarf. Änderungen, die nach Vertragsabschluss mit Ihnen aber vor Ihrer Veranstaltung vorgenommen werden, sind für Sie unwirksam.
Erfüllungsstandort & Gerichtsstand
Erfüllungsstandort & Gerichtsstand ist Landau an der Isar